Der Weg in die Therapie

Zunächst vereinbaren wir im Rahmen der sog. "psychotherapeutischen Sprechstunde" einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam schauen können, aufgrund von welchen Problemen Sie Hilfe benötigen und welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie im individuellen Fall die bestmögliche Unterstützung bieten (stationäre oder längerfristige ambulante Psychotherapie, "Akutbehandlung", Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen etc.).

 

Sollte sich herausstellen, dass eine ambulante Psychotherapie prinzipiell erforderlich und sinnvoll ist, können wir darüber hinaus herausfinden, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar und (zeitlich) möglich ist bzw. welche Alternativen ggfs. für Sie in Frage kommen. 

 

Im Falle dessen, dass eine weitere Zusammenarbeit beschlossen wird, können im Anschluss bis zu 4 weitere Gesprächstermine vereinbart werden (sog. "probatorische Sitzungen"), welche bis zur Beantragung der eigentlichen Psychotherapie auch weiterhin dazu dienen, ein genaueres Bild von Ihren Beschwerden zu erhalten und sich über mögliche Ziele einer Psychotherapie zu verständigen.

 

Die sich anschließende eigentliche Psychotherapie kann entweder in Form einer Kurzzeittherapie (zunächst 12 bzw. 24 Sitzungen) oder einer Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt und in begründeten Fällen auf bis zu max. 80-100 Stunden verlängert werden. Die einzelnen Sitzungen (50 Minuten) finden in der Regel einmal wöchentlich statt.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich leider keine freien Therapieplätze mehr anbieten, gerne können Sie sich jedoch bzgl. des weiteren Vorgehens mit mir in Verbindung setzen.

 

 


Kosten

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Ich bin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung durch die KV Nordrhein zugelassen. Sofern eine "krankheitswertige Symptomatik" vorliegt, werden die Kosten der Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

 

 

Private Krankenversicherungen / Beihilfe

 

Die Kosten für eine Psychotherapie in einem der Richtlinienverfahren (wie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) werden in der Regel von den privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen. Die genauen Konditionen hängen jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse bzw. Beihilfe, ob und in welchem Umfang eine ambulante psychotherapeutische Behandlung zu den von Ihnen versicherten Leistungen gehört. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin rechne ich über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.

 

 

 

Selbstzahler

 

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall schließen Sie den Therapievertrag direkt mit mir ab. Auch hier richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).